Mitglieder

Gemeinsam rudern seit 1949

Beiträge

Für jedes Mitglied fällt ein Jahresbeitrag an, der sich nach Art der Mitgliedschaft richtet.

Unterlagen zum Download

Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich und ist beim Vorstand abzugeben.

Rechte & Pflichten

• Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.

• Auf die Einhaltung der Ruderordnung und der Satzung ist zu achten

• Ab dem 14. Lebensjahr sind die Mitglieder stimm- und wahlberechtigt

• Instandhaltung des Bootsmaterials und des Bootshauses in Form von Arbeitsstunden

• Kündigungsfrist von 3 Monaten

Möglichkeiten

• Teilnahe an Wanderfahrten, Trainingslagern, Ruderlagern, Regatten und sonstigen Veranstaltungen

• Organisation eigener Ruderveranstaltungen

• Vorstands- und Jugendarbeit